Post by :
Till OhrmannPosted on :
November 10, 2008
Wie SwissStartups berichtet, hat in der Schweiz die Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) mit Branchenexperten ein Standard-Termsheet für Venture Capital- und Business Angel-Investitionen entwickelt. Ziel der Standardisierung soll es sein, dass der Investitionsprozess effizienter, professioneller und einfacher gestaltet wird. Der wesentliche Vorteil an der Standardisierung liegt meiner Meinung darin, dass durch das Standardtermsheet die Kosten für die Rechtsberatung stark gesenkt werden können und für alle Parteien in gewisser Art und Weise eine Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Gefühl für die Inhalte
Auch wenn zahlreiche Punkte im Termsheet spezifisch für die Schweiz sind (so ist z.B. häufig von "Aktien" die Rede, was einfach daran liegt, dass in der Schweiz die Aktiengesellschaft die verbreitetste haftungsbeschränkende Rechtsform ist - in Deutschland die GmbH), lohnt es sich das Termsheet anzuschauen. Nicht zuletzt wegen der sehr guten Hinweise, die einzelne Paragraphen des Termsheets ergänzen und verständlich machen. Als vor einer Finanzierungsrunde stehendes Startup bekommt man durch das Standardtermsheet recht schnell ein Gefühl dafür, was in der Branche üblich ist und was definitiv nichts in einem Termsheet verloren hat (z.B. im Hinblick auf zustimmungspflichtige Geschäfte).
Kostenloser Download
Das Standardtermsheet der SECA kann hier kostenlos heruntergeladen werden. Zur Präsentation des Termsheets gab es auch noch vier interessante Präsentation, die ebenfalls auf der SECA-Website kostenlos heruntergeladen werden können.
Drag-alone-right
Ein bei jedem Termsheet häufig diskutierter Punkt ist das sog. Drag-alone-right, welches auch im Standardtermsheet der SECA verankert ist (Punkt 10). Auf das Drag-alone-right wird auch direkt beim ersten Kommentar auf SwissStartups Bezug genommen. Das Drag-alone-right besagt, dass der Investor die restlichen Gesellschafter dazu zwingen kann, ihre Anteile zu verkaufen oder mit einer anderen Gesellschaft zu verschmelzen, wenn er selbst die Möglichkeit hat einen bestimmten Prozentsatz seiner Anteile zu veräussern. Vielen Startups stösst diese Regelung in der Regel bitter auf, da sie in gewisser Weise auch etwas von einer Zwangsenteignung hat. Die SECA weisst im Termsheet darauf hin, dass die nicht in das Tagesgeschehen involvierten Investoren mit ihrer Erfahrung zumeist ein besseres Gespür für das richtige Timing und Pricing einer Transaktion haben und dieses Know-how auch die Gründer für sich nutzen sollten. In seiner Präsentation zum Termsheet schreibt auch Florian Schweitzer, Partner bei BrainsToVentures, dass das Drag-alone right häufig für Gründer gut ist und die Gründer dadurch in gewisser Weise auch vor sich selbst geschützt werden.
Über diesen Punkt kann man sich wirklich hervorragend streiten. Wichtig finde ich dabei insbesondere (wie auch im Termsheet der SECA verankert), dass bei einem Drag-alone-right dieses das Vorkaufsrecht (Right of first refusal) nicht berührt. Dadurch wird impliziert, dass der veräusserungswillige Investor vor der Inanspruchnahme des Drag-alone-right den restlichen Gesellschaftern zuerst das Angebot für seine Anteile unterbreiten muss (zu denselben Konditionen, die er von einem Dritten dafür bekommen würde). Den restlichen Gesellschaftern steht es dann frei das Angebot für die Anteile des verkaufswilligen Investors anzunehmen. Sollte man als Gründer dann nicht verkaufswillig sein, da es sich bei einem erfolgreichen Unternehmen ja in gewisser Weise auch um ein Lebenswerk handelt, hat man immernoch die Möglichkeit einen weiteren Investor zu suchen, der einem den Kauf der Anteile des verkaufswilligen Investors finanziert (Management Buy-in).
Erfahrungsautstausch
Welche Erfahrungen habt Ihr mit Termsheets gemacht? Was sind für Euch die kritischsten Punkte? Welche Punkte gehen Eurer Meinung nach gar nicht?
